Allgemeine Geschäftsbedingungen

CZV Aus-und Weiterbildung

1.1 Anmeldungen

Anmeldungen erfolgen via Website über das Online-Anmeldeformular und sind verbindlich. Sie erhalten unmittelbar nach erfolgter Anmeldung eine Bestätigung per E-mail mit Kursort, Kurszeiten und Kurskosten.

1.2 Abmeldung

Eine Abmeldung oder Umbuchung wird nur akzeptiert, wenn diese mindestens 1 Woche vor dem gebuchten Kurstermin schriftlich per E-mail oder Briefpost bei der Enes Fahrschule eintrifft. Bei einer frühzeitigen Abmeldung, werden 20% der Kurskosten als Bearbeitungs- und Umtriebsgebühren verrechnet. Bei Nichterscheinen oder verspäteten Abmelden werden dem Kunden die gesamten Kurskosten verrechnet.

1.3 Zahlung des Kursgeldes

Das Kursgeld ist im Voraus gemäss der Kursauschreibung zu bezahlen. Erst die rechtzeitige Bezahlung des Kursgeldes berechtigt Sie zur Teilnahme am Kurs.

1.4 Teilnehmerzahl und Durchführung

Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Kursangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. Die minimale Teilnehmerzahl beträgt 8, die maximale 16 Teilnehmer. Aus diesem Grund behalten wir uns vor, einen Kurs bis zu 24 Stunden vorher abzusagen. Die Absage erfolgt per Telefon oder E-Mail.

1.5 Versicherung

Für alle von der Fahrschule organisierten Kurse und Veranstaltungen schließen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Enes Fahrschule nicht haftbar gemacht werden. Auch das Benützen von Anlagen / Örtlichkeiten der Enes Fahrschule erfolgt auf eigene Gefahr. 
Die Kunden der Enes Fahrschule sind somit selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.

1.6 Organisation

Fällt ein Kursleiter aus, kann die Enes Fahrschule einen Kursleiterwechsel vornehmen oder einen Stellvertreter einsetzen.

1.7 Änderungen der AGB

Die Enes Fahrschule behält sich das Recht vor, diese AGB in Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Melden Sie sich nur an, wenn Sie Einverstanden sind mit diesen AGB. Stand, 15.12.2018

1.8 Gerichtstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Enes Fahrschule ist Schweizer Recht anwendbar.

Gerichtstand ist Zug.