Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nothelferkurse und Verkehrskundeunterricht
1.1 Anmeldungen
Anmeldungen erfolgen via Website über das Online-Anmeldeformular und sind verbindlich. Sie erhalten unmittelbar nach erfolgter Anmeldung eine Bestätigung per E-mail mit Kursort, Kurszeiten und Kurskosten.
1.2 Abmeldung
Eine Abmeldung oder Umbuchung wird nur akzeptiert, wenn diese mindestens 1 Woche vor dem gebuchten Kurstermin schriftlich per E-mail oder Briefpost bei der Enes Fahrschule eintrifft. Bei einer frühzeitigen Abmeldung, werden 20% der Kurskosten als Bearbeitungs- und Umtriebsgebühren verrechnet. Bei Nichterscheinen oder verspäteten Abmelden werden dem Kunden die gesamten Kurskosten verrechnet.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie uns einen Ersatz-Teilnehmer für den gesamten gebuchten Kurs zu stellen.
1.3 Zahlung des Kursgeldes
Nothelferkurs:
Das Kursgeld bei Kursbeginn mitbringen.
Verkehrskundeunterricht:
Das Kursgeld ist spätestens 7 Tage vor dem Kurstermin gemäss der Kursausschreibung zu bezahlen. Erst die rechtzeitige Bezahlung des Kursgeldes berechtigt Sie zur Teilnahme am Kurs. Der Anmeldung ist erst gültig wenn das Kursgeld vor dem Kurs einbezahlt worden ist
1.4 Teilnehmerzahl und Durchführung
Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Kursangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. Die minimale Teilnehmerzahl beträgt 5, die maximale 12 Teilnehmer. Aus diesem Grund behalten wir uns vor, einen Kurs bis zu 12 Stunden vorher abzusagen. Die Absage erfolgt per Telefon oder E-Mail.
1.5 Versäumte Lektionen
Versäumte Lektionen können nur in Kursen nachgeholt werden, welche nicht ausgebucht sind. Die Kursdaten sind fest. Versäumte NHK Lektionen können nur nachgeholt werden, wenn Lektion 1 als erste besucht worden ist. Grundsätzlich sind keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich. In jedem Fall wird die Kursbestätigung nur bei vollständigem Kursbesuch abgegeben.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können, brauchen wir innert 5 Arbeitstagen ein Arztzeugnis. Ansonsten wird Ihnen der Kurs verrechnet.
1.6 Kursausschluss
Die Kursleitung behält sich vor Teilnehmer/innen aus einem Kurs begründet auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld nicht rückerstattet.
1.7 Versicherung
Für alle von der Fahrschule organisierten Kurse und Veranstaltungen schließen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Enes Fahrschule nicht haftbar gemacht werden. Auch das Benützen von Anlagen / Örtlichkeiten der Enes Fahrschule erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Kunden der Enes Fahrschule sind somit selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.
1.8 Organisation
Fällt ein Kursleiter aus, kann die Enes Fahrschule einen Kursleiterwechsel vornehmen oder einen Stellvertreter einsetzen.
1.9 Änderungen der AGB
Die Enes Fahrschule behält sich das Recht vor, diese AGB in Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Melden Sie sich nur an, wenn Sie Einverstanden sind mit diesen AGB. Stand, 15.12.2018
2.0 Gerichtstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Enes Fahrschule ist Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtstand ist Zug.